BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS, WENN SIE HILFE BEI DER ERMITTLUNG IHRER TARIFGRUPPEBENÖTIGEN.

AUSFÜHRLICHETARIFTABELLEN

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.1Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto93 820,2349 158,90142 979,1345,9522,8968,84
MwSt 5%4 467,632 340,906 808,532,191,093,28
netto89 352,6046 818,00136 170,6043,7621,8065,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.2Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto93 820,2372 757,29166 577,5245,9525,3571,30
MwSt 5%4 467,633 464,637 932,262,191,213,40
netto89 352,6069 292,66158 645,2643,7624,1467,90

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.3Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto93 820,2375 299,57169 119,8045,9523,9869,93
MwSt 5%4 467,633 585,698 053,322,191,143,33
netto89 352,6071 713,88161 066,4843,7622,8466,60

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.4Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto93 820,2377 952,20171 772,4345,9525,4671,41
MwSt 5%4 467,633 712,018 179,642,191,213,40
netto89 352,6074 240,19163 592,7943,7624,2568,01

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
IXPreis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto48 009,2840 103,1388 112,4148,0414,1862,22
MwSt 5%2 286,161 909,674 195,832,290,682,96
netto45 723,1238 193,4683 916,5845,7513,5059,25

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto195 864,46195 864,46158,84158,84
MwSt 5%9 326,889 326,887,567,56
netto186 537,58186 537,58151,28151,28

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto193 455,77193 455,77146,25146,25
MwSt 5%9 212,189 212,186,966,96
netto184 243,59184 243,59139,29139,29

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto206 768,03206 768,03148,47148,47
MwSt 5%9 846,109 846,107,077,07
netto196 921,93196 921,93141,40141,40

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto409 905,00409 905,00161,16161,16
MwSt 5%19 519,2919 519,297,677,67
netto390 385,71390 385,71153,49153,49

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto155 760,65155 760,65139,74139,74
MwSt 5%7 417,177 417,176,656,65
netto148 343,48148 343,48133,09133,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto291 342,93291 342,93148,64148,64
MwSt 5%13 873,4713 873,477,087,08
netto277 469,46277 469,46141,56141,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto195 527,94195 527,94143,94143,94
MwSt 5%9 310,859 310,856,856,85
netto186 217,09186 217,09137,09137,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto79 531,4379 531,43161,96161,96
MwSt 5%3 787,213 787,217,717,71
netto75 744,2275 744,22154,25154,25

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto248 596,02248 596,02215,60215,60
MwSt 5%11 837,9111 837,9110,2710,27
netto236 758,11236 758,11205,33205,33

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto104 024,7552 026,96156 051,7170,3418,6088,94
MwSt 5%4 953,562 477,477 431,033,350,894,24
netto99 071,1949 549,49148 620,6866,9917,7184,70

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto104 024,7543 236,91147 261,6670,3417,4087,74
MwSt 5%4 953,562 058,907 012,463,350,834,18
netto99 071,1941 178,01140 249,2066,9916,5783,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto104 024,75113 212,96217 237,7170,3437,32107,66
MwSt 5%4 953,565 391,0910 344,653,351,785,13
netto99 071,19107 821,87206 893,0666,9935,54102,53

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto104 024,7554 357,37158 382,1270,3418,6889,02
MwSt 5%4 953,562 588,457 542,013,350,894,24
netto99 071,1951 768,92150 840,1166,9917,7984,78

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto44 209,870,0044 209,8772,820,0072,82
MwSt 5%2 105,230,002 105,233,470,003,47
netto42 104,640,0042 104,6469,350,0069,35

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto127 564,040,00127 564,04134,700,00134,70
MwSt 5%6 074,480,006 074,486,410,006,41
netto121 489,560,00121 489,56128,290,00128,29

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto289 112,1742 201,39331 313,5646,3320,0366,36
MwSt 5%13 767,252 009,5915 776,842,210,953,16
netto275 344,9240 191,80315 536,7244,1219,0863,20

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto289 112,1740 014,28329 126,4546,3317,1263,45
MwSt 5%13 767,251 905,4415 672,692,210,823,03
netto275 344,9238 108,84313 453,7644,1216,3060,42

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto289 112,1734 005,99323 118,1646,3315,0561,38
MwSt 5%13 767,251 619,3315 386,582,210,722,93
netto275 344,9232 386,66307 731,5844,1214,3358,45

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto289 112,1733 771,24322 883,4146,3317,5663,89
MwSt 5%13 767,251 608,1515 375,402,210,843,05
netto275 344,9232 163,09307 508,0144,1216,7260,84

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto289 112,1743 230,89332 343,0646,3315,7362,06
MwSt 5%13 767,252 058,6115 825,862,210,752,96
netto275 344,9241 172,28316 517,2044,1214,9859,10

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto147 688,3546 552,00194 240,35109,6919,43129,12
MwSt 5%7 032,782 216,769 249,545,220,936,15
netto140 655,5744 335,24184 990,81104,4718,50122,97

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto147 688,3545 799,13193 487,48109,6920,07129,76
MwSt 5%7 032,782 180,919 213,695,220,966,18
netto140 655,5743 618,22184 273,79104,4719,11123,58

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto147 688,3551 947,82199 636,17109,6924,44134,13
MwSt 5%7 032,782 473,719 506,495,221,166,38
netto140 655,5749 474,11190 129,68104,4723,28127,75

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto343 140,59343 140,59128,17128,17
MwSt 5%16 340,0316 340,036,106,10
netto326 800,56326 800,56122,07122,07

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto628 948,15628 948,15158,95158,95
MwSt  5%29 949,9129 949,917,577,57
netto598 998,24598 998,24151,38151,38

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto309 731,9335 038,31344 770,24128,1121,26149,37
MwSt  5%14 749,141 668,4916 417,636,101,017,11
netto294 982,7933 369,82328 352,61122,0120,25142,26

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto309 731,9355 023,91364 755,84128,1120,21148,32
MwSt  5%14 749,142 620,1917 369,336,100,967,06
netto294 982,7952 403,72347 386,51122,0119,25141,26

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto254 519,5949 423,98303 943,57131,2322,00153,23
MwSt  5%12 119,982 353,5214 473,506,251,057,30
netto242 399,6147 070,46289 470,07124,9820,95145,93

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJPreis des Wärmeträgers
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto291 342,93291 342,93148,64148,64
MwSt 5%13 873,4713 873,477,087,08
netto277 469,46277 469,46141,56141,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJPreis des Wärmeträgers
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto195 864,46195 864,46158,84158,84
MwSt 5%9 326,889 326,887,567,56
netto186 537,58186 537,58151,28151,28

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJPreis des Wärmeträgers
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto409 905,00409 905,00161,16161,16
MwSt 5%19 519,2919 519,297,677,67
netto390 385,71390 385,71153,49153,49

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Grupa taryfowaPreis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
CZE-GObrutto367 091,5743 365,65410 457,2256,1312,5668,69
MwSt 5%17 480,552 065,0319 545,582,670,603,27
netto349 611,0241 300,62390 911,6453,4611,9665,42

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJPreis des Wärmeträgers
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto426 453,9339 893,11466 347,0486,4621,44107,9017,79
MwSt 5%20 307,331 899,6722 207,004,121,025,140,85
netto406 146,6037 993,44444 140,0482,3420,42102,7616,94

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte WärmeleistungGebührensatz für TransferleistungenSumme der Fixkosten für MW/ JahrWärmepreis (gebührensatz)Gebührensatz der variablen Kosten für TransferleistungenSumme der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/MW/JahrPLN/GJPLN/GJPLN/GJ
brutto155 760,65155 760,65139,74139,74
MwSt 5%7 417,177 417,176,656,65
netto148 343,48148 343,48133,09133,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

VerbindungsgebührenZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifm
nettoMwStbrutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90203,0010,15213,15
Dn32/110207,0010,35217,35
Dn40/110216,0010,80226,80
Dn50/125229,0011,45240,45
Dn65/140246,0012,30258,30
Dn80/160275,0013,75288,75
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90212,0010,6222,6
Dn32/110226,0011,3237,3
Dn40/110232,0011,6243,6
Dn50/125246,0012,3258,3
Dn65/140264,0013,2277,2
Dn80/160293,0014,65307,65

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

VerbindungsgebührenZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifm
nettoMwStbrutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90175,0040,25215,25
Dn32/110183,0042,09225,09
Dn40/110190,0043,70233,7
Dn50/125203,0046,69249,69
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90188,0043,24231,24
Dn32/110197,0045,31242,31
Dn40/110203,0046,69249,69
Dn50/125217,0049,91266,91

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

VerbindungsgebührenZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifm
nettoMwStbrutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90180,0041,40221,40
Dn32/110187,0043,01230,01
Dn40/110194,0044,62238,62
Dn50/125207,0047,61254,61
Dn65/140223,0051,29274,29
Dn80/160251,0057,73308,73
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90194,0044,62238,62
Dn32/110201,0046,23247,23
Dn40/110208,0047,84255,84
Dn50/125221,0050,83271,83
Dn65/140237,0054,51291,51
Dn80/160265,0060,95325,95

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

VerbindungsgebührenZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifm
nettoMwStbrutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90182,0041,86223,86
Dn32/110188,0043,24231,24
Dn40/110194,0044,62238,62
Dn50/125208,0047,84255,84
Dn65/140223,0051,29274,29
Dn80/160251,0057,73308,73
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90195,0044,85239,85
Dn32/110202,0046,46248,46
Dn40/110208,0047,84255,84
Dn50/125221,0050,83271,83
Dn65/140238,0054,74292,74
Dn80/160266,0061,18327,18

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

VerbindungsgebührenZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifmZusammen [PLN]/ifm
nettoMwStbrutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90203,0046,69249,69
Dn32/110207,0047,61254,61
Dn40/110216,0049,68265,68
Dn50/125229,0052,67281,67
Dn65/140246,0056,58302,58
Dn80/160275,0063,25338,25
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90212,0048,76260,76
Dn32/110226,0051,98277,98
Dn40/110232,0053,36285,36
Dn50/125246,0056,58302,58
Dn65/140264,0060,72324,72
Dn80/160293,0067,39360,39

Dokumenty do pobrania

Preisliste zusätzlicher Dienstleistungen herunterladen

eu-icons