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AUSFÜHRLICHETARIFTABELLEN

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.1 Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 93 820,23 49 158,90 142 979,13 45,95 22,89 68,84
MwSt 5% 4 467,63 2 340,90 6 808,53 2,19 1,09 3,28
netto 89 352,60 46 818,00 136 170,60 43,76 21,80 65,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.2 Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 93 820,23 72 757,29 166 577,52 45,95 25,35 71,30
MwSt 5% 4 467,63 3 464,63 7 932,26 2,19 1,21 3,40
netto 89 352,60 69 292,66 158 645,26 43,76 24,14 67,90

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.3 Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 93 820,23 75 299,57 169 119,80 45,95 23,98 69,93
MwSt 5% 4 467,63 3 585,69 8 053,32 2,19 1,14 3,33
netto 89 352,60 71 713,88 161 066,48 43,76 22,84 66,60

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
VIII.4 Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 93 820,23 77 952,20 171 772,43 45,95 25,46 71,41
MwSt 5% 4 467,63 3 712,01 8 179,64 2,19 1,21 3,40
netto 89 352,60 74 240,19 163 592,79 43,76 24,25 68,01

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
IX Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 48 009,28 40 103,13 88 112,41 48,04 14,18 62,22
MwSt 5% 2 286,16 1 909,67 4 195,83 2,29 0,68 2,96
netto 45 723,12 38 193,46 83 916,58 45,75 13,50 59,25

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 195 864,46 195 864,46 158,84 158,84
MwSt 5% 9 326,88 9 326,88 7,56 7,56
netto 186 537,58 186 537,58 151,28 151,28

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 193 455,77 193 455,77 146,25 146,25
MwSt 5% 9 212,18 9 212,18 6,96 6,96
netto 184 243,59 184 243,59 139,29 139,29

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 206 768,03 206 768,03 148,47 148,47
MwSt 5% 9 846,10 9 846,10 7,07 7,07
netto 196 921,93 196 921,93 141,40 141,40

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 409 905,00 409 905,00 161,16 161,16
MwSt 5% 19 519,29 19 519,29 7,67 7,67
netto 390 385,71 390 385,71 153,49 153,49

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 155 760,65 155 760,65 139,74 139,74
MwSt 5% 7 417,17 7 417,17 6,65 6,65
netto 148 343,48 148 343,48 133,09 133,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 291 342,93 291 342,93 148,64 148,64
MwSt 5% 13 873,47 13 873,47 7,08 7,08
netto 277 469,46 277 469,46 141,56 141,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 195 527,94 195 527,94 143,94 143,94
MwSt 5% 9 310,85 9 310,85 6,85 6,85
netto 186 217,09 186 217,09 137,09 137,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 79 531,43 79 531,43 161,96 161,96
MwSt 5% 3 787,21 3 787,21 7,71 7,71
netto 75 744,22 75 744,22 154,25 154,25

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 248 596,02 248 596,02 215,60 215,60
MwSt 5% 11 837,91 11 837,91 10,27 10,27
netto 236 758,11 236 758,11 205,33 205,33

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 104 024,75 52 026,96 156 051,71 70,34 18,60 88,94
MwSt 5% 4 953,56 2 477,47 7 431,03 3,35 0,89 4,24
netto 99 071,19 49 549,49 148 620,68 66,99 17,71 84,70

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 104 024,75 43 236,91 147 261,66 70,34 17,40 87,74
MwSt 5% 4 953,56 2 058,90 7 012,46 3,35 0,83 4,18
netto 99 071,19 41 178,01 140 249,20 66,99 16,57 83,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 104 024,75 113 212,96 217 237,71 70,34 37,32 107,66
MwSt 5% 4 953,56 5 391,09 10 344,65 3,35 1,78 5,13
netto 99 071,19 107 821,87 206 893,06 66,99 35,54 102,53

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 104 024,75 54 357,37 158 382,12 70,34 18,68 89,02
MwSt 5% 4 953,56 2 588,45 7 542,01 3,35 0,89 4,24
netto 99 071,19 51 768,92 150 840,11 66,99 17,79 84,78

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 44 209,87 0,00 44 209,87 72,82 0,00 72,82
MwSt 5% 2 105,23 0,00 2 105,23 3,47 0,00 3,47
netto 42 104,64 0,00 42 104,64 69,35 0,00 69,35

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 127 564,04 0,00 127 564,04 134,70 0,00 134,70
MwSt 5% 6 074,48 0,00 6 074,48 6,41 0,00 6,41
netto 121 489,56 0,00 121 489,56 128,29 0,00 128,29

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 289 112,17 42 201,39 331 313,56 46,33 20,03 66,36
MwSt 5% 13 767,25 2 009,59 15 776,84 2,21 0,95 3,16
netto 275 344,92 40 191,80 315 536,72 44,12 19,08 63,20

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 289 112,17 40 014,28 329 126,45 46,33 17,12 63,45
MwSt 5% 13 767,25 1 905,44 15 672,69 2,21 0,82 3,03
netto 275 344,92 38 108,84 313 453,76 44,12 16,30 60,42

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 289 112,17 34 005,99 323 118,16 46,33 15,05 61,38
MwSt 5% 13 767,25 1 619,33 15 386,58 2,21 0,72 2,93
netto 275 344,92 32 386,66 307 731,58 44,12 14,33 58,45

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 289 112,17 33 771,24 322 883,41 46,33 17,56 63,89
MwSt 5% 13 767,25 1 608,15 15 375,40 2,21 0,84 3,05
netto 275 344,92 32 163,09 307 508,01 44,12 16,72 60,84

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 289 112,17 43 230,89 332 343,06 46,33 15,73 62,06
MwSt 5% 13 767,25 2 058,61 15 825,86 2,21 0,75 2,96
netto 275 344,92 41 172,28 316 517,20 44,12 14,98 59,10

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 147 688,35 46 552,00 194 240,35 109,69 19,43 129,12
MwSt 5% 7 032,78 2 216,76 9 249,54 5,22 0,93 6,15
netto 140 655,57 44 335,24 184 990,81 104,47 18,50 122,97

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 147 688,35 45 799,13 193 487,48 109,69 20,07 129,76
MwSt 5% 7 032,78 2 180,91 9 213,69 5,22 0,96 6,18
netto 140 655,57 43 618,22 184 273,79 104,47 19,11 123,58

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 147 688,35 51 947,82 199 636,17 109,69 24,44 134,13
MwSt 5% 7 032,78 2 473,71 9 506,49 5,22 1,16 6,38
netto 140 655,57 49 474,11 190 129,68 104,47 23,28 127,75

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 343 140,59 343 140,59 128,17 128,17
MwSt 5% 16 340,03 16 340,03 6,10 6,10
netto 326 800,56 326 800,56 122,07 122,07

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 628 948,15 628 948,15 158,95 158,95
MwSt  5% 29 949,91 29 949,91 7,57 7,57
netto 598 998,24 598 998,24 151,38 151,38

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 309 731,93 35 038,31 344 770,24 128,11 21,26 149,37
MwSt  5% 14 749,14 1 668,49 16 417,63 6,10 1,01 7,11
netto 294 982,79 33 369,82 328 352,61 122,01 20,25 142,26

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 309 731,93 55 023,91 364 755,84 128,11 20,21 148,32
MwSt  5% 14 749,14 2 620,19 17 369,33 6,10 0,96 7,06
netto 294 982,79 52 403,72 347 386,51 122,01 19,25 141,26

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 254 519,59 49 423,98 303 943,57 131,23 22,00 153,23
MwSt  5% 12 119,98 2 353,52 14 473,50 6,25 1,05 7,30
netto 242 399,61 47 070,46 289 470,07 124,98 20,95 145,93

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ Preis des Wärmeträgers
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 291 342,93 291 342,93 148,64 148,64
MwSt 5% 13 873,47 13 873,47 7,08 7,08
netto 277 469,46 277 469,46 141,56 141,56

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ Preis des Wärmeträgers
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 195 864,46 195 864,46 158,84 158,84
MwSt 5% 9 326,88 9 326,88 7,56 7,56
netto 186 537,58 186 537,58 151,28 151,28

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ Preis des Wärmeträgers
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 409 905,00 409 905,00 161,16 161,16
MwSt 5% 19 519,29 19 519,29 7,67 7,67
netto 390 385,71 390 385,71 153,49 153,49

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Grupa taryfowa Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
CZE-GO brutto 367 091,57 43 365,65 410 457,22 56,13 12,56 68,69
MwSt 5% 17 480,55 2 065,03 19 545,58 2,67 0,60 3,27
netto 349 611,02 41 300,62 390 911,64 53,46 11,96 65,42

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ Preis des Wärmeträgers
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 426 453,93 39 893,11 466 347,04 86,46 21,44 107,90 17,79
MwSt 5% 20 307,33 1 899,67 22 207,00 4,12 1,02 5,14 0,85
netto 406 146,60 37 993,44 444 140,04 82,34 20,42 102,76 16,94

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

Gem. Art. 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 13. Januar 2022 über Änderung der Umsatzsteuersätze (Amtsblatt 2022. 196) beträgt der Umsatzsteuersatz für Wärme in der Zeit vom 01. Februar bis 31. Oktober 2022 5%.
Preis (Gebührensatz) für die bestellte Wärmeleistung Gebührensatz für Transferleistungen Summe der Fixkosten für MW/ Jahr Wärmepreis (gebührensatz) Gebührensatz der variablen Kosten für Transferleistungen Summe der variablen Kosten für GJ
PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/MW/Jahr PLN/GJ PLN/GJ PLN/GJ
brutto 155 760,65 155 760,65 139,74 139,74
MwSt 5% 7 417,17 7 417,17 6,65 6,65
netto 148 343,48 148 343,48 133,09 133,09

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Für Kunden des Städtischen Fernwärmenetzes wird Systemwärme im Heizkraftwerk PGE Energia Ciepła (Erzeuger). Wärmepreise (für bestellte Wärmeleistung, Wärme und Wärmeträger) für diese Tarifgruppen sind vom Tarif des Erzeugers abhängig. Die Änderung des Wärmetarifs der PGE gilt ab dem 11. Juli 2022.

Die Änderung des GPEC-Wärmetarifs gilt ab dem 1. September 2022.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 14. Wärmetarifs für GPEC TERMO tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 15. Wärmetarifs für GPEC STAROGARD tritt am 19. April 2022 in Kraft. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

 

Die Abrechnungen für die Wärmeversorgung erfolgen gemäß dem Tarif für Wärme, der von der Behörde für Energieregulierung [kurz: URE] genehmigt wurde.

Die Änderung des 16. Tarif für Wärme der GPEC TCZEW ist seit 11. Juni 2022 gültig.

Für die Kunden der Tarifgruppen K1-IW, K1-IWE, K1-IO, K1-IOR, K1-GO wird die Wärme von GPEC EKSPERT (Erzeuger) produziert. Die Wärmebezugspreise für diese Tarifgruppen (für die bestellte Wärmeleistung, für die Wärme und den Wärmeträger) sind von dem Tarif des Erzeugers abhängig. Der Wärmetarif des Erzeugers gilt ab dem 11. Juni 2022. Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der 15. Tarif für Wärme PELPLIN ist ab dem 10. Januar 2022 gültig

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

Verbindungsgebühren Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm
netto MwSt brutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 203,00 10,15 213,15
Dn32/110 207,00 10,35 217,35
Dn40/110 216,00 10,80 226,80
Dn50/125 229,00 11,45 240,45
Dn65/140 246,00 12,30 258,30
Dn80/160 275,00 13,75 288,75
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 212,00 10,6 222,6
Dn32/110 226,00 11,3 237,3
Dn40/110 232,00 11,6 243,6
Dn50/125 246,00 12,3 258,3
Dn65/140 264,00 13,2 277,2
Dn80/160 293,00 14,65 307,65

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

Verbindungsgebühren Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm
netto MwSt brutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 175,00 40,25 215,25
Dn32/110 183,00 42,09 225,09
Dn40/110 190,00 43,70 233,7
Dn50/125 203,00 46,69 249,69
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 188,00 43,24 231,24
Dn32/110 197,00 45,31 242,31
Dn40/110 203,00 46,69 249,69
Dn50/125 217,00 49,91 266,91

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

Verbindungsgebühren Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm
netto MwSt brutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 180,00 41,40 221,40
Dn32/110 187,00 43,01 230,01
Dn40/110 194,00 44,62 238,62
Dn50/125 207,00 47,61 254,61
Dn65/140 223,00 51,29 274,29
Dn80/160 251,00 57,73 308,73
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 194,00 44,62 238,62
Dn32/110 201,00 46,23 247,23
Dn40/110 208,00 47,84 255,84
Dn50/125 221,00 50,83 271,83
Dn65/140 237,00 54,51 291,51
Dn80/160 265,00 60,95 325,95

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

Verbindungsgebühren Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm
netto MwSt brutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 182,00 41,86 223,86
Dn32/110 188,00 43,24 231,24
Dn40/110 194,00 44,62 238,62
Dn50/125 208,00 47,84 255,84
Dn65/140 223,00 51,29 274,29
Dn80/160 251,00 57,73 308,73
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 195,00 44,85 239,85
Dn32/110 202,00 46,46 248,46
Dn40/110 208,00 47,84 255,84
Dn50/125 221,00 50,83 271,83
Dn65/140 238,00 54,74 292,74
Dn80/160 266,00 61,18 327,18

ANSCHLUSSGEBÜHRENSÄTZE

Verbindungsgebühren Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm Zusammen [PLN]/ifm
netto MwSt brutto
Wärmeanschluss in unbebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 203,00 46,69 249,69
Dn32/110 207,00 47,61 254,61
Dn40/110 216,00 49,68 265,68
Dn50/125 229,00 52,67 281,67
Dn65/140 246,00 56,58 302,58
Dn80/160 275,00 63,25 338,25
Wärmeanschluss in bebauten Gebieten für 1 lfm
Dn25/90 212,00 48,76 260,76
Dn32/110 226,00 51,98 277,98
Dn40/110 232,00 53,36 285,36
Dn50/125 246,00 56,58 302,58
Dn65/140 264,00 60,72 324,72
Dn80/160 293,00 67,39 360,39
ikona

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